Kryptokrieg reloaded?

Fefe beschreibt heute Grundvoraussetzungen für einen Rechtsstaat, wie z.B. das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Interessanterweise scheint das kein Menschenrecht zu sein. Die Briten haben das bereits vor Jahren abgeschafft und können die Entschlüsselung eines Datenträgers verlangen. Die US-Amerikaner haben bisher kein derartiges Gesetz, aber man scheint sich anders zu behelfen, indem man Erzwingungsfolter-Outsourcing betreibt – Fefes Blog Oct 26 2008: Turkish police may have beaten encryption key out of TJ Maxx suspect oder Fefes Blog Dec 28 2011: Beschwerde eines Betroffenen (Scan, PDF). Vor vier Jahren (2008-01) gab es noch ein US-Urteil: PGP-Passwort ist durch Verfassung geschützt. Die Briten sind da schon drastischer: nachdem ein Verdächtiger längere Zeit keinen Zugriff auf seinen Comnputer hatte, wollten die Behörden das Passwort zur Entschlüsselung, welches jener aber herauszugeben verweigerte. Das brachte dann 16 Wochen Haft: Man jailed over computer password refusal. In den USA gab es jetzt ein ähnliches Urteil: Judge Orders Defendant to Decrypt Laptop. Insbesondere sei, so der Richter, der fünfte Verfassungszusatz (Fifth Amendment) nicht betroffen, welcher das Recht zu schweigen einschließt.

Update (2012-01-26):
2011-09-09 10:30 9/11: Der Anfang vom Ende der Anonymität
2012-01-24 12:00 US-Bürger zu Entschlüsselung verpflichtet
2012-01-24 15:03 US-Gericht ordnet Entschlüsselung von Festplatte an
2012-01-24 17:58 US-Richter erklärt Pflicht zur Entschlüsselung für rechtmäßig

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Big Buck Bunny – Dinga Dinga Dee

Ein lustiges Video (engl.) zum Thema Creative Commons Lizensierung gibt es bei Netzpolitik: Creative Commons Promofilm feat. Big Buck Bunny, auch direkt bei YouTube: BBB Loves CC (feat. Big Buck Bunny) .

Ebenso unterhaltsam, wenn auch mit ernstem Hintergrund, ist ein Werbevideo der israelischen Rüstungsfirma Rafael. Man will Waffen nach Indien verkaufen und hat ein Tanzvideo “Dinga Dinga Dee” mit Popmusik gedreht. Zum Ablachen reicht es in jedem Fall.

Im Netzpolitik-Podcast Folge 116 gibt es ein Interview mit Jeremie Zimmermann von La Quadrature du Net. Themen u.a. Zensur, HADOPI, SOPA, ACTA.

Wie die Bevölkerung 1999 belogen wurde, um Stimmung für den Krieg im Kosovo zu machen, hat der NDR aufgedeckt. Das Video auf YouTube verhindert hoffentlich das Depublizieren. Der ehemalige Polizist Henning Hensch packt aus und entlarvt den ehemaligen Verteidigungsminister Scharping als Lügner. Rudolf Scharping, der damalige Verteidigungsminister, hat die Bilder aus Rugovo benutzt. Als Beweise für ein Massaker von Serben an unschuldigen Kosovo-Albanern. Doch für Henning Hensch beweisen die Bilder nicht ein Massaker, sondern sie sind Aufnahmen bei einem Gefecht.

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Multimediale Schnipsel

Opalkatze hat ein Video ausgegraben zum Thema ACTA – eine alternative englische Synchronisation einer Szene aus einem der Filme aus der Robocop-Reihe. Robocopyright ACTA gibt es auch direkt bei YouTube.

Außerdem gibt es noch NO ACTA – Stop the Kraken (engl.), und hier sieht man an der Sprache das Problem: wir benötigen auch knackige Videos auf Deutsch, um breitenwirksam die Gefahr für unsere Freiheit zu kommunizieren, welche von ACTA ausgeht. ACTA beschränkt sich nicht auf das Internet.

Ein älteres Video (2009, deutsch): So funktionieren die DNS-Sperren

Vom Deutschlandradio gibt es ein Interview Audio MP3 (~55min.) zum Thema Internet, Zensur, ACTA, PIPA und SOPA. Interviewpartner Ulrike Lange, Markus Beckedahl und Jan Phillip Albrecht; s.a.: #SOPA, #ACTA & Co – Lebt die Digitale Zivilgesellschaft?

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Creative Commons und Depublikationspflicht

Peter Piksa hat in seinem Blog einen offenen Brief an den WDR veröffentlicht, um der Depublikationspflicht entgegen zu wirken, indem der WDR seine Angebote unter einer Lizenz wie beispielsweise Creative Commons zu veröffentlichen. Am 18.01.2012 hat der WDR die Anregung leider abschlägig beantwortet, da die juristische Gesamtlage sehr komplex ist. Es hat den Anschein, als habe der WDR mindestens die Lizenvariante ND nicht ganz verstanden. Auf diesem Feld muss noch einiges an Aufklärungsarbeit stattfinden.

Update (2012-01-24 03:10):
Nachtrag: Bericht bei Netzpolitik 2012-01-20 16:23 WDR beantwortet offenen Brief zu Depublikationspflicht und CC

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Multimediale Schnipsel

Im Blog von opalkatze ist ein wunderbares engl. Video eingebunden, welches SOPA und PIPA erklärt, dazu noch, wie sich das einordnet:
Clay Shirky über Kindergeburtstagskuchen und Netzsperren

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BSA: Denunzianten gesucht?

Neulich gab es einen Rechtsstreit, bei dem ein Unternehmen für seine Computertechnik einen IT-Dienstleister beauftragt hatte und dieser nicht ordnungsgemäß lizensierte Software auf den Rechnern des Kunden installierte. Die Frage war, ob man durch Outsourcing der Dienstleistung auch die Haftung auslagert, was die Business Software Alliance (BSA) und auch ein Gericht anders sehen. Mehr über diesen Fall berichtet gulli, insbesondere noch ein Detail: Man könne laut BSA aber nicht die eigene Haftung outsourcen, selbst wenn viele kleine IT-Anbieter unter Druck ihrer Kunden nicht legale Kopien installieren, um ihnen Kosten zu sparen. Nach eigenen Angaben nimmt man angeblich jährlich hunderte Hinweise auf illegal genutze Programme in deutschen Firmen entgegen. Am Ende der BSA-Pressemitteilung wird wie üblich auf die Webseite verwiesen, auf der [...] ehemalige Geschäftspartner oder Arbeitgeber anonym denunziert werden können. Die Lobbyvereinigung und ihre Partner leiten diese Hinweise dann an die zuständigen Stellen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Um das nochmals deutlich hervorzuheben: Am Ende der BSA-Pressemitteilung wird wie üblich auf die Webseite verwiesen, auf der [...] ehemalige Geschäftspartner oder Arbeitgeber anonym denunziert werden können.

Wir halten es dann doch eher mit August Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Wenn die BSA-Mitarbeiter im gleichen Geist ihre Kinder zu Petzen erziehen wollen, ist ihnen das selbstverständlich überlassen. Wir empfehlen weder Urheberrechtsverletzungen noch Denunziantentum, stattdessen befürworten wir, beide Probleme in einem Aufwasch zu umgehen und Freie Software einzusetzen.

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EU-Vertragsverletzung

In den letzten Wochen wurden die Forderungen nach einem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder etwas lauter, und auch die Begründungen wurden abstruser. Dabei teilen sich die Begründungen in zwei Kategorien: rationale Gründe und emotionale Gründe. Letztere sind populistisch und schwer zu erwidern, will man nicht selber auf der emotionalen Schiene populistisch – unsachlich – argumentieren. Wenn es heißt “denkt doch an die Kinder“, ist das eines der sog. Totschlagargumente. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) beherrscht das als Berufspolitiker natürlich wie das kleine Einmaleins, so z.B. gegenüber der WAZ-Mediengruppe: Jedes Jahr würden schwere Straftaten wie Mord, Kindesmissbrauch und terroristische Aktivitäten nur deshalb nicht aufgeklärt, weil sich die Koalition nicht auf die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung einigen könne. Jäger nennt 172 Fälle von Kinderpornografie allein aus dem Jahr 2010. Wegen fehlender Telekommunikations-Daten hätten diese Täter nicht ermittelt werden können. [...] „Ohne die Verbindungsdaten kann nicht nur die Verbreitung dieser schrecklichen Bilder und Videos nicht unterbunden werden. Vielmehr kann der dahinter stehende schwere sexuelle Kindesmissbrauch nicht ermittelt und das Leiden der Opfer nicht gestoppt werden“, so Jäger. Vielleicht sollte er sich bei diesem Thema mal mit den Opfern zusammensetzen, statt im Stile von Zensursula heiße Luft abzulassen. Als Anlaufstelle empfehlen wir MOGiS e.V. als kompetenten Gesprächspartner auch und gerade zu politischen Fragen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch. Oder zumindest die Lektüre seiner Außenwirkung, falls er sich den Dialog mit Betroffenen nicht traut.

Ein eher nüchternes, sachliches Argument ist das Vertragsverletzungsverfahren der EU, welches bei Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie droht. Die Argumentation ist so einfach wie klar nachvollziehbar: wer die Richtlinie als EU-Mitgliedsstaat nicht umsetzt, muss Strafe zahlen. Schaut man sich an, wie es damit in der Praxis aussieht, sind die Dinge plötzlich weniger klar und eindeutig. Nicht nur eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht hat der Bundestag teilweise ignoriert und das verfassungswidrige Wahlgesetz erst mit Verspätung geändert, auch Beschlüsse der EU sind alles andere als in Stein gemeißelt:

“Nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Georg Streiter sind derzeit insgesamt 81 Vertragsverletzungsverfahren der EU – in den unterschiedlichsten Stadien – gegen Deutschland anhängig. Davon beträfen 26 Verfahren nicht umgesetzte Richtlinien. Bislang sei noch nie ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhängt worden, sagte Streiter.”

Im bereits oben verlinkten Artikel beim Institut für Plenarphonetik ist sehr schön ausgeführt, dass dieses Scheinargument in der aktuellen Debatte keinen Pfifferling wert ist. Es ist elementar widerlegt und daher unlauter und unredlich.

Ebenso unredlich ist es, das Prinzip der Unschuldsvermutung abzuschaffen und mit der Vorratsdatenspeicherung einen Paradigmenwechsel beim Wesen des Rechtsstaates herbeizuführen und alle Menschen in Deutschland präventiv zu bespitzeln.

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Gehirnwäsche vor dem nächsten Krieg

Kommentar von Frank Guthausen

Der Iran scheint für konservative Kreise in den USA ein rotes Tuch zu sein. Daher wird eine mediale Stimmung inszeniert, die ähnlich wie vor dem Irakkrieg die Bevölkerung weichkochen und zur Zustimmung bewegen soll. Ist erst der break even in der Meinungsmache geschafft, erledigt der Gruppendruck den Rest. Niemand will sich in Zeiten der (herbeifabulierten) Not gegen das offensichtlich Richtige stellen. “Groß zuschlagen und dann zurück nach Hause” ist die Devise, mit der in diesem Jahr die neue Propagandamaschinerie angeworfen wird. Die Tinte der letzten Artikel über den US-Truppenabzug ist noch nicht trocken, doch wird das kriegstreiberische Motiv mit einem ähnlichen Argumentationsmuster wieder aufgenommen, nur dass es diesmal um den Iran geht. Telepolis weist auf inhaltliche Fehler im Originalartikel bei Foreign Affairs hin. Aber das sind unwesentliche Details, das ficht den US-Amerikaner nicht an. Einen Analysebeitrag zur US-Medienpropaganda gibt es beim Vergleich der vier Ausgaben des TIME-Magazin (U.S., Europe, Asia, South Pacific), wobei das Titelblatt für die USA fast immer eine Sonderausgabe ist, damit der Leser nicht mit ernsthaften politischen Problemen belästigt wird. Exemplarisch aus den Kommentaren dort eine Minikonversation:

you’re right.
we aren’t interested. this is likely because we don’t have to be interested. other countries care about our politics/military/culture/business/economy because it affects them. we affect them. they do not affect us. hence we do not care about them, yet they must care about us.

yeah, excellent point… because Europe is so much more affected by the war in Afghanistan than is the US. because a meltdown in the Eurozone has no effect on the US. because Erdogan is completely irrelevant to US foreign policy issues such as Israel, Syria or Iran. get real, dipshit.
[...]
what the hell is an erdogan? did you spell that right?

Es bedarf dringend einer bildungspolitischen Entwicklungshilfe für die USA. Aber das wir das alte Europa vermutlich nicht leisten können. Wir sind hier bei uns schon überfordert, das Ausmaß an Dummheit auch nur halbwegs im Griff zu halten, und es gibt eine Reihe von politischen Fördermaßnahmen zur Steigerung der Volksverdummung. Das aktuelle Desaster bei der Hochschulzulassung spricht für sich.

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Fundstück: Chip statt Bargeld

Ein schönes Video zum Thema “Bezahlung per Chip” haben wir auf YouTube gefunden: Bargeld Stop – was nun ?. Wer das für Science Fiction hält, kommt ein ganzes Jahrzehnt zu spät: Das Konto im Oberarm gibt es seit spätestens 2004. Eine Diskothek in Barcelona bietet ihren Stammgästen Microchipimplantate an.

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Skype mit Abhörschnittstelle?

Nach Einschätzung des Berliner Richters Ulf Buermeyer ist es sehr wahrscheinlich, dass die VoIP-Software Skype eine Abhörschnittstelle (engl.: Skype VoIP interception) besitzt, die im Bedarfsfall von Ermittlungsbehörden in Anspruch genommen werden kann. Damit wird der Einsatz des Staatstrojaners (Quellen-TKÜ) unverhältnismäßig. Dabei ist es aber problematisch, dass der Anwender Abhöraktionen von Geheimdiensten z.B. zur Wirtschaftsspionage schutzlos ausgeliefert ist. Beim Einsatz proprietärer Software besteht keine Kontrolle über eine verschlüsselte End2End-Verbindung.

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